Auszug - Öffentlich-rechtliche Verträge über die Entrichtung von Verwaltungskostenanteilen für die Verwaltung von Schulen mit dem Schulverband Sventana Bornhöved und der Gemeinde Trappenkamp
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Wortprotokoll |
Die Empfehlung des Finanzausschusses, ab 2015 einen 100 % kostendeckenden Verwaltungskostenanteil für die Verwaltung des Schulverbandes Sventana Bornhöved und die Schulen der Gemeinde Trappenkamp zu erheben (Gleichbehandlung), hat die Kommunalaufsicht des
Kreises Segeberg als rechtlich zulässig beurteilt.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp hat diese Möglichkeit im September vorerst nur zur Kenntnis genommen.
Bei einer Erhöhung der Verwaltungskostenanteile wäre für die Schulverbandsmitgliedsgemeinden aus dem Amt Bokhorst-Wankendorf eine zusätzliche Belastung von etwa 35.000 EUR entstanden.
Für die Mitglieder aus dem Amt Bornhöved wäre die Senkung der Amtsumlage möglich geworden. (Einnahmen von den Schulträgern Gemeinde Trappenkamp und Schulverband Sventana, Erhöhung der Schulkostenbeiträge).
Die Schulverbandsversammlung hat statt eines 100 % kostendeckenden Verwaltungskostenanteils die Kündigung des Vertrages mit dem Amt Bornhöved über die Verwaltung und Kassenführung des Schulverbandes aus dem Jahr 1978 zum 01.01.2017 beschlossen.
Der Amtsvorsteher verliest das Kündigungsschreiben des Schulverbandes Sventana vom 03.12.2015 und das Bestätigungsschreiben der Kündigung vom 10.12.2015 des
Amtsvorstehers.
Darüber hinaus teilt er mit, dass den Medien der Austritt der Gemeinde Ruhwinkel aus dem Schulverband zu entnehmen war. Hier liegt noch kein offizielles Schreiben vor.
Der Amtsausschuss nimmt diese Entwicklung zur Kenntnis und sieht den weiteren Handlungsbedarf in der Zuständigkeit des Schulverbandes Sventana.