Der Städtebauliche Vertrag mit der Bauherrengemeinschaft über die Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für die Beseitigung eines 47 m langen Knickabschnittes auf den Flurstücken 421 und 422, jeweils der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved, wird genehmigt.
21.07.2016 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Städtebauliche Vertrag mit der Bauherrengemeinschaft über die Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für die Beseitigung eines 47 m langen Knickabschnittes auf den Flurstücken 421 und 422, jeweils der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved, wird genehmigt.