Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 15. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
Datum: Di, 01.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2015 und 05.11.2015  
10BauA/15/022  
     
   
Ö 4  
Ausführungen von Beschlüssen      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 6  
Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung (Teil I) für das Gebiet südlich Celsiusstraße, westlich Glashüttenweg, nördlich Erfurter Straße und östlich Gablonzer Straße (ehemals Hochhaus)      
Ö 7  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung, Teil I für das Gebiet südlich Celsiusstraße, westlich Glashüttenweg, nördlich Erfurter Straße und östlich Gablonzer Straße (ehemals Hochhaus)      
Ö 8  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung, Teil II, für das Gebiet südlich Celsiusstraße, westlich Glashüttenweg, nördlich Erfurter Straße und östlich Gablonzer Straße (an Teil I angrenzende Teilflächen, hier. Flurstücke 42/18, 39/6, 42/19, 42/12, 42/15, 41 und 42/6, alle Flur 1 der Gemarkung Trappenkamp)      
Ö 9  
Antrag auf Änderung der gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8)      
    01.12.2015 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

1. Der Bebauungsplan Nr. 8 soll im vereinfachten Verfahren mit der 7. Änderung für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8) geändert werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der Festsetzungen zu Dachform und Neigungen an die Anforderungen einer zeitgemäßen Gestaltung.

 

 

Geltungsbereich Änderung Bebauungsplan Nr. 8, 7. Änderung für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8)

 

 

 

 

 

2. Der Bebauungsplan soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Kreisplanung des Kreises Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung durchgeführt werden.

 

6. Für die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

7. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller und Eigentümer eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die Planung und die Durchführung des Verfahrens zu treffen sowie anschließend die Planung und Durchführung des Verfahrens in Auftrag zu geben.

 

8. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist durch eine Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe gesichert.

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

   
    10.12.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

1.Der Bebauungsplan Nr. 8 soll im vereinfachten Verfahren mit der 7. Änderung für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8) geändert werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der Festsetzungen zu Dachform und Neigungen an die Anforderungen einer zeitgemäßen Gestaltung.

 

 

Geltungsbereich Änderung Bebauungsplan Nr. 8, 7. Änderung für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8)

 

 

 

 

 

2.Der Bebauungsplan soll nach § 13 im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

3.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Kreisplanung des Kreises Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

5.Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung durchgeführt werden.

 

6.Für die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

7.Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller und Eigentümer eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die Planung und die Durchführung des Verfahrens zu treffen sowie anschließend die Planung und Durchführung des Verfahrens in Auftrag zu geben.

 

8.Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist durch eine Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe gesichert.

Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 1Stimmenthaltung: 0

 

Ö 10  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 11  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses