Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 19.04.2021 | 08GV/21/043 | |||||
Ö 4 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld, westlich der "Dorfstraße", südlich der Straße "Am Wiesendamm" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2021/071/08GV | |||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss | VO/2021/143/08GV | |||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2021/196/08GV | |||||
Ö 9 | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K52), östlich des Weges "Burade" a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b. Abschließender Beschluss | VO/2021/197/08GV | |||||
Ö 10 | Beratung und Beschluss zu den notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Radwegherstellung an der L68 1. Beschluss über die Vereinbarung zu den Ausgleichsmaßnahmen 2. Genehmigung des Bauentwurfes 3. Beschluss zur Durchführung der Baumaßnahme auf Grundlage des genehmigten Bauentwurfes bzw. Ausführungsplanung | VO/2021/199/08GV | |||||
Ö 11 | Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich | VO/2021/174/08GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Alternative I:
1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.
2. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.
3. Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.
Alternative II: Die Gemeinde spricht sich gegen den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet aus.
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22.07.2021 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld | |||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.
2. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.
3. Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 12 | Wahlvorstand für die Bundestagswahl | VO/2021/205/08GV | |||||
Ö 13 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 14 | Verschiedenes | ||||||
Ö 14.1 | Verschiedenes 1 | ||||||
Ö 14.2 | Verschiedenes 2 | ||||||
Ö 14.3 | Verschiedenes 3 | ||||||
N 15 | Bericht über die die entstandenen Kosten für die Baumaßnahmen am Sportlerheim | ||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||