Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
Datum: Di, 20.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Anlagen:
Anlage zu TOP 4 Bericht des Bürgermeisters  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 31.03.2021  
06GV/21/046  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 7  
Planung von großflächigen Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Außenbereich  
Enthält Anlagen
VO/2021/207/06GV  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Alternative I:

 

  1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.  

 

  1. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sollen möglichst frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Zwecke und Ziele eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen informiert werden.  

 

  1. Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller/ die Antragsteller/in alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen. 

 

 

Alternative II:

 

Die Gemeinde spricht sich gegen den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet aus.

 

 

 

 

 

   
    20.07.2021 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

  
 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.  

 

  1. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sollen möglichst frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Zwecke und Ziele eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen informiert werden.  

 

Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller/ die Antragsteller/in alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen. 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

 

Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/206/06GV  
Ö 9  
Kontrolle des Baumbestandes der Gemeinde Stocksee im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht - Maßnahmen wegen Bruchgefahr eines Ahornbaumes am Dorfplatz  
Enthält Anlagen
VO/2021/124/06GV  
Ö 10  
Ersatzbeschaffung einer Pumpe für den Campingplatz  
Enthält Anlagen
VO/2021/209/06GV  
Ö 11  
Wahlvorstand für die Bundestagswahl  
VO/2021/204/06GV  
Ö 12  
Erlass einer neuen Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
VO/2021/067/06GV  
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
N 15     Flächentausch und Einziehung von gemeindlichen Wegflächen      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 4 Bericht des Bürgermeisters (282 KB)