Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 17.12.2020 | 03GV/20/046 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2019/227/03GV | |||||
Ö 7 | Erlass einer neuen Hauptsatzung | VO/2021/064/03GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die als Entwurf in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Hauptsatzung der Gemeinde Damsdorf, Kreis Segeberg“.
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11.03.2021 - Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Die Gemeindevertretung beschließt die als Entwurf in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Hauptsatzung der Gemeinde Damsdorf, Kreis Segeberg“ mit der Änderung, dass § 12 Abs. 5 folgende Fassung erhält:
(5) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt Blickpunkt Bornhöved bekanntgemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 8 | Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) | VO/2021/079/03GV | |||||
Ö 9 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 9.1 | Einwohnerfrage "Mülldeponie" | ||||||
Ö 9.2 | Einwohnerfrage "Windkraft" | ||||||
Ö 9.3 | Einwohnerfrage "Internet-Bekanntmachungen" | ||||||
Ö 10 | Verschiedenes | ||||||
Ö 11 | Berichtigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 | VO/2021/097/03GV | |||||