Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
Datum: Do, 06.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:31 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 21.10.2020  
10BauA/20/056  
     
   
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 5.1  
Zustand des Überweges am Hexeneck an der Hermannstädter Straße      
Ö 5.2  
Anfrage zu den Maßnahmen zur Vertreibung von Maulwürfen im Bereich des Sportplatzes (TOP 7)      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet "Östlich Katenlandweg, nördlich Ricklinger Chaussee, westlich BAB 21" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/031/10GV  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft.

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit    

Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Der Geltungsbereich der Planung wird geändert und umfasst nur noch die Flurstücke die Flurstücke 95, 96, 97 tlw., 100, 104 tlw, 105 und 120, alle Flur 2 in der Gemarkung Trappenkamp.

Lageplan:

 

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das in dem vorstehenden Lageplan dargestellte Gebiet "Östlich Katenland, nördlich Ricklinger Chaussee, westlich BAB 21“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt /ggf. folgenden Änderungen gebilligt: ...
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen

 

 

 

 

   
    06.05.2021 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Frau Jendrny teilt mit, dass der eigentlich vorgesehene Plangeltungsbereich des B-Planes  Nr. 23 verkleinert wurde, da die dafür erforderlichen Flächen der Gemeinde derzeit nicht zur Verfügung stehen. Weiter berichtet sie von einem Ortstermin mit der Unteren Forstbehörde. Bei diesem Termin wurden alle zum Schutz des vorhandenen Waldes erforderlichen Maßnahmen abgestimmt. Insbesondere wurde festgelegt, dass die Erschließungsstraße zur Ricklinger Chaussee nicht gerade verlaufen kann, da sonst eine vorhandene Eiche entfernt werden müsste, die aber aus naturschutzrechtlicher Sicht erhalten bleiben muss. Der festgesetzte Waldabstandsstreifen dient dem Zweck des Brandschutzes sowie dem Schutz vor einem sogenannten Windwurf, der bei starkem Wind oder Sturm entstehen könnte. In ihrer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Untere Forstbehörde darauf hingewiesen, dass genehmigungs-, anzeigen- oder verfahrensfreie Gebäude nicht innerhalb des Waldabstandsstreifens errichtet werden dürfen. Dieser Hinweis ist nunmehr berücksichtigt und in den Festsetzungen zum B-Plan aufgenommen worden.

 

Frau Jendrny erklärt, dass hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes die erforderlichen Löschwassereinrichtungen im Zuge der Erschließungsplanung festgelegt werden.

Weiter ist eine Prüfung des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes erforderlich gewesen. Der vorsorgende Bodenschutz (z. B. hinsichtlich der Bodenversiegelung) wird in der Umweltprüfung berücksichtigt. Zum nachsorgenden Bodenschutz hat ein Sachverständigenbüro u. a. geprüft, ob Altlasten im Boden vorhanden sind. Hier ist festgestellt worden, dass der Plangeltungsbereich frei von Lasten ist und deshalb in Bezug auf den Boden gesunde Arbeitsplätze entstehen können. Frau Jendrny erklärt, dass die Anforderungen an den Artenschutz in der Umweltprüfung berücksichtigt worden sind. Es ist eine Artenschutzprüfung und eine Biotoptypenkartierung erfolgt. Die Ergebnisse hieraus sind zusammengetragen und anschließend im Umweltbericht dargelegt worden. Es ist mit dem Bürgermeister besprochen worden, dass die sich aus dem Umweltbericht ergebenen Ausgleichsmaßnahmen durch die Inanspruchnahme eines Ökokontos umgesetzt werden.

Die Details zum Ausgleich müssen noch in den Umweltbericht eingearbeitet werden. Sie berichtet, dass festgesetzt worden ist, dass 2/3 des Regenwassers zu versickern sind. Dies kann z. B. durch Sickermulden erfolgen. Herr Matthiesen merkt hierzu an, dass es in den neuen Wohngebieten (B-Plan 21 und 22) bei Schneefall starke Probleme gab, da Autofahrer sich in den dort ebenfalls vorhandenen Versickerungsmulden mit ihrem PKW festgefahren haben.  Er erklärt, dass durch den Schnee Fahrbahn und Mulde nicht mehr zu erkennen waren. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass dieses Problem in einem Gewerbegebiet durch Leitpfosten geregelt werden könnte.

Als großes Problem bei der Planung beschreibt Frau Jendrny die vorhandene 220 KV-Leitung der Schleswig-Holstein Netz AG, da diese die Bebaubarkeit der unter dieser Leitung verlaufenen Grundstücke stark einschränkt. In diesem Bereich sind nunmehr keine hochbaulichen Anlagen zulässig. Ein Teil dieses Bereiches wird im Eigentum der Gemeinde bleiben und dort wird eine Wildblumenwiese eingerichtet werden.

 

Herr Matthiesen verlässt den Sitzungsraum um 20.39 Uhr

 

Frau Jendrny teilt mit, dass weitere Hinweise von Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung allgemeiner Art gewesen sind und deshalb lediglich zur Kenntnis genommen wurden. Diese haben keine Auswirkung auf den B-Plan. Frau Jendrny erklärt, dass die Gemeinde zur Prüfung der Sickerfähigkeit des Bodens ein Bodengutachten in Auftrag gegeben hat.

 

Herr Matthiesen betritt den Sitzungsraum um 20.42 Uhr.

 

Frau Jendrny berichtet, dass die Ableitung des Schmutzwassers über den Katenlandweg und die Ricklinger Chaussee erfolgen soll. Bei der Erschließungsplanung ist hierfür eine Ertüchtigung der vorhandenen Anschlüsse zu berücksichtigen. Aufgrund der Verkleinerung des Plangeltungsbereiches ist ein vorgesehener Knickdurchbruch zunächst nicht erforderlich. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt das Gebiet erweitert werden, ist hierbei zu berücksichtigen, dass ein Knickdurchbruch nach dem derzeitigen Stand mit 110,00 EUR (netto) je laufendem Meter auszugleichen wäre.

 

Herr Block bedankt sich bei Frau Jendrny für die ausführlichen Hinweise und Erklärungen.

 

Herr Krille berichtet, dass das Büro Kistenmacher u. Berner aus Bad Segeberg mit der Erschließungsplanung beauftragt ist. Der Beginn der Erschließung ist für den Herbst 2021 geplant. Die Erschließungskosten werden auf ca. 900.000-950.000 EUR geschätzt.

Herr Krille erklärt, dass eine erste Vermessung ergeben hat, dass die Grundstücke zwischen 4.000-7.000 qm groß sein werden. Weiter berichtet er, dass es bereits einen Interessenten für drei Grundstücke (insgesamt ca. 8.000-10.000 qm) gibt.

Herr Krille merkt an, dass der vorhandene Knick im gemeindlichen Eigentum bleibt, damit der Erhalt gesichert ist.

Er hebt hervor, dass es sehr wichtig für die Gemeinde ist, dass kein Wohnen in dem zukünftigen Gewerbegebiet zulässig ist. Damit soll die Ansiedlung von größeren Betrieben und Schaffung von Arbeitsplätzen verfolgt werden.  Bei vorherigen Vorhaben überwiegt leider oft das Wohnen und dies ist nicht im Sinne der Gemeinde.

 

Über folgenden Beschlussvorschlag wird abgestimmt:

 

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft.

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit    

Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Der Geltungsbereich der Planung wird geändert und umfasst nur noch die Flurstücke die Flurstücke 95, 96, 97 tlw., 100, 104 tlw, 105 und 120, alle Flur 2 in der Gemarkung Trappenkamp.

Lageplan:

 

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das in dem vorstehenden Lageplan dargestellte Gebiet "Östlich Katenland, nördlich Ricklinger Chaussee, westlich BAB 21“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/ggf. folgenden Änderungen gebilligt:…

 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Ö 7  
Maßnahmen zur Vertreibung von Maulwürfen im Bereich des Sportplatzes  
VO/2021/055/10GV  
Ö 8  
Straßenunterhaltungsmaßnahmen an den gemeindlichen Straßen  
VO/2021/130/10GV  
Ö 9  
Weiteres Verfahren zur Ermittlung von geeigneten Flächen für Photovoltaik und Solarthermie hier: Beratung und Empfehlungsbeschluss  
VO/2021/131/10GV  
Ö 10  
Beratung und Beschluss zur Erneuerung der Wärmeübergabestation in der Franz-Bruche-Halle      
Ö 11  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 12  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses      
N 13     Bauvorhaben privater Art      
N 14     Bericht über investive Maßnahmen      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse