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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Datum: Mi, 09.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
Anlagen:
Schließtage 2021 Kita Tensfeld  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 23.09.2020  
08GV/20/041  
     
   
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Finanzbericht III. Quartal 2020 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2020/322/08GV  
Ö 7  
Erlass einer Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld  
Enthält Anlagen
VO/2020/343/08GV  
Ö 8  
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020/348/08GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher eigegangen Stellungnahmen werden gemäß angefügter Tabelle zur Kenntnis genommen / berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

  1. Der geänderte Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" und die geänderte Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:).

 

  1. Der Entwurf des geänderten Planes und die geänderte Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung erneut zu benachrichtigen. Es werden nur die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt, deren Belange durch die am Entwurf vorgenommenen Änderungen berührt sein können.

 

  1. Gemäß § 4a Abs. 3 wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden angemessen auf 14 Tage verkürzt.

 

  1. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

   
    09.12.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

  
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen werden gemäß angefügter Tabelle zur Kenntnis genommen / berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

  1. Der geänderte Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" und die geänderte Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:).

 

  1. Der Entwurf des geänderten Planes und die geänderte Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung erneut zu benachrichtigen. Es werden nur die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt, deren Belange durch die am Entwurf vorgenommenen Änderungen berührt sein können.

 

  1. Gemäß § 4a Abs. 3 wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden angemessen auf 14 Tage verkürzt.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 8  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

 

Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Einwohnerfragezeit      
N 11     Personalangelegenheiten Personelle Änderungen ab Januar 2021 aufgrund des neuen Kitagesetzes      
N 12     9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages      
N 13     Abschluss eines Grundstückskaufvertrages      
Ö 14  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schließtage 2021 Kita Tensfeld (699 KB)