Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 11.04.2019 | 03GV/19/038 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Fortschreibung Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein hier: Vorbereitung einer Stellungnahme zum Entwurf 2018 | VO/2018/532/03GV | |||||
Ö 7 | Beschluss über die papierunterstützte digitale Gremienarbeit | ||||||
Ö 8 | Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d" | VO/2019/189/03GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d (Flurstücke 10/3, 11/8 und teilw. 11/20 der Flur 6 der Gemarkung Damsdorf)“ wird der Bebauungsplan Nr. 4 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Mit der Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfs planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.
Das Geltungsbereich des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird abgesehen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlichen Leistungen zu beauftragen.
|
|||||||
23.05.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d (Flurstücke 10/3, 11/8 und teilw. 11/20 der Flur 6 der Gemarkung Damsdorf)“ wird der Bebauungsplan Nr. 4 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Mit der Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfs planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.
Das Geltungsbereich des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt: 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird abgesehen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlichen Leistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
|
|||||||
Ö 9 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 10 | Verschiedenes | ||||||