Die Gemeindevertretung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Bornhöved, Gönnebek und Tarbek über die Sicherstellung der bedarfsgerechten überörtlichen Betreuung von Kindern.
Mit folgenden Änderungen:
11.12.2018 - Sozialausschuss der Gemeinde Bornhöved
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Bornhöved, Gönnebek und Tarbek über die Sicherstellung der bedarfsgerechten überörtlichen Betreuung von Kindern.
13.12.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Bornhöved, Gönnebek und Tarbek über die Sicherstellung der bedarfsgerechten überörtlichen Betreuung von Kindern. Der Bürgermeister wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag abzuschließen.