Tagesordnung - 26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2017 | 02GV/17/030 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Anfragen und Anträge der Mitglieder | ||||||
Ö 5.1 | Vereinbarung mit der Firma Lidl | ||||||
Ö 5.2 | Austausch der verwitterten Schilder im Gemeindegebiet | ||||||
Ö 5.3 | Einfahrt bei Lidl | ||||||
Ö 5.4 | Ortstermin in der Segeberger Landstraße | ||||||
Ö 5.5 | Beschlüsse zu Vergabeangelegenheiten | ||||||
Ö 5.6 | Verkehrszeichen an der Straße "An den Wurthen" | ||||||
Ö 5.7 | Umtausch des Pflegegerätes | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 7 | Beschluss eines Abwasserbeseitigungskonzeptes gem. § 31 Landeswassergesetz Schl.-Holstein | VO/2017/401/02GV | |||||
Ö 8 | Beratung und Beschlussempfehlung zur Haushaltsplanung 2018 (Vicelin-Kindergarten) | VO/2017/372/02GV-1 | |||||
Ö 9 | Beratung und Beschluss über das weitere Verfahren zur "Segeberger Landstraße" | ||||||
Ö 10 | Beschluss zum Haushaltsplan 2018 Kita "ERIS ARCHE" | VO/2017/427/02GV | |||||
Ö 11 | Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2016 Kita "Eris Arche" | VO/2017/430/02GV | |||||
Ö 12 | Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Einleitungsbeschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) | VO/2017/460/02GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für den in dem anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.
2. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
3. Mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Amtsverwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrieten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten.
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12.01.2018 - Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für den in dem anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.
2. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
3. Mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Amtsverwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrieten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten.
Abstimmungsergebnis dafür:5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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25.01.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Für den in dem anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
2. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen. Die Anwesenden nehmen dies zur Kenntnis.
3. Mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Amtsverwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen. Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten. Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 13 | Maßnahmeplan zum Städtebauförderungsprogramm "Akltive Stadt und Ortsteilzentren" | ||||||
Ö 14 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
N 15 | Grundstücksangelegenheit hier: Kuhberg 3 | ||||||
N 16 | Grundstücksangelegenheit hier: Kuhberg 5 | ||||||
N 17 | Beschaffung eines Pflegegerätes | ||||||
N 18 | Beauftragung einer Grundsanierung der Abwasserpumpen des Hauptpumpwerkes | ||||||
N 19 | Genehmigung der Installation von drei Oberflurhydranten | ||||||
N 20 | Personalangelegenheiten | ||||||
Ö 21 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||